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Für Unternehmen · Personalentwicklung mit Perspektive

Ihr Team weiterentwickeln.
Fördermöglichkeiten nutzen.

KI, digitale Prozesse und neue Aufgaben verändern den Arbeitsalltag. Machen Sie Ihre Mitarbeitenden fit für das, was kommt – mit einer Qualifizierung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Wenn die Auslastung gerade Spielräume lässt, kann jetzt der richtige Zeitpunkt sein, Lernen gezielt zu planen. PersAlto unterstützt Sie dabei, aus einem betrieblichen Bedarf einen passenden Qualifizierungsplan zu entwickeln und mögliche Zuschüsse zu prüfen.

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Erste Orientierung für HR und Geschäftsführung. Offene Angaben klären wir gemeinsam.

Welche Unterstützung ist möglich?

Die Bundesagentur für Arbeit kann Lehrgangskosten und das Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bezuschussen. Die reguläre Staffel für Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III richtet sich nach der maßgeblichen Unternehmensgröße:

Unter 50 Beschäftigte

bis zu 100 %

der förderfähigen Lehrgangskosten

Bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss für förderfähige Ausfallzeiten

50–499 Beschäftigte

bis zu 50 %

der förderfähigen Lehrgangskosten

Bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss für förderfähige Ausfallzeiten

Ab 500 Beschäftigte

bis zu 25 %

der förderfähigen Lehrgangskosten

Bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss für förderfähige Ausfallzeiten

Die passende Förderung wird individuell geprüft. Die Gruppengröße ist nicht die Unternehmensgröße. Auch innerhalb einer Lerngruppe können unterschiedliche Fördersätze gelten. Die Angaben sind keine Förderzusage; über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit.

Was eine förderfähige Weiterbildung mitbringen muss

  • Mehr als 120 anrechenbare Stunden je teilnehmender Person – die Stunden einer Gruppe werden nicht addiert.
  • Beruflich übertragbare Kompetenzen: Die Inhalte gehen über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus.
  • Zulassung von Träger und Maßnahme: Beide müssen für die Förderung zugelassen sein. Ein Trägerzertifikat allein genügt nicht.
  • Passende persönliche Voraussetzungen: Berufsabschluss und vorherige Förderung sowie mögliche Ausnahmen werden geprüft; grundsätzlich gelten Zweijahresfristen.
  • Frühzeitige Abstimmung: Förderberatung und Antragstellung vor Beginn mit der Agentur für Arbeit klären. Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen sind im regulären Förderweg ausgeschlossen.

Vom Qualifizierungsbedarf zum konkreten nächsten Schritt

01 · BEDARF

Gruppe und Ziel benennen

Welche Mitarbeitenden möchten Sie qualifizieren? Was soll anschließend besser gelingen – etwa digitale Abläufe, fachliche Aufgaben oder der verantwortungsvolle Einsatz von KI?

02 · PLANUNG

Lernen im Betrieb ermöglichen

Wir klären Inhalte, Lernformat, Zeitfenster und Freistellung. Bei unterschiedlichen Ausgangslagen betrachten wir passende Teilgruppen.

03 · FÖRDERKLÄRUNG

Möglichkeiten gemeinsam prüfen

Wir ordnen geeignete Förderwege ein und begleiten die nächsten Schritte. Die verbindliche Förderentscheidung trifft die Agentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Wann können Lehrgangskosten vollständig übernommen werden?

Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ist eine vollständige Übernahme förderfähiger Lehrgangskosten möglich. In Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten soll bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung auf eine Kostenbeteiligung verzichtet werden. Diese Sonderregel betrifft die Lehrgangskosten, nicht automatisch den Arbeitsentgeltzuschuss. Für das Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses können weitere Regeln gelten.

Gibt es zusätzliche Zuschüsse?

Eine einschlägige Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung kann die Förderung um fünf Prozentpunkte erhöhen; insgesamt höchstens auf 100 %. Abschlussorientierte Qualifizierung wird gesondert geprüft. Eine pauschale Maximalförderung für alle Mitarbeitenden lässt sich daraus nicht ableiten.

Müssen schon alle Angaben feststehen?

Nein. Für den ersten Kontakt reichen Ihre Kontaktdaten. Angaben zu Mitarbeitendengruppe, Lernziel und Rahmenbedingungen helfen bei der Vorbereitung; Unbekanntes darf offenbleiben. Namen und sensible Einzelangaben zu Beschäftigten benötigen wir im ersten Schritt nicht.

Ist eine kurze KI-Schulung automatisch förderfähig?

Nein. Auch bei KI-Angeboten müssen Umfang, Inhalte, Zulassungen und individuelle Voraussetzungen passen. Eine kurze Einführung erfüllt die Mindestdauer dieses Förderwegs regelmäßig nicht.

Welche Gruppe möchten Sie als Nächstes weiterentwickeln?

Beschreiben Sie Ihren Bedarf im Fördercheck. Wir besprechen mit Ihnen in einer kostenfreien, unverbindlichen Erstberatung, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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